Der LHG hält daran fest, dass die Organisation des Studiums als Vollzeittätigkeit bei ausreichender finanzieller Absicherung der Studierenden Regelfall bleibt. Zugleich sollte aber jenen Studierenden entgegengekommen werden, die Studium und Erwerbstätigkeit miteinander verbinden möchten. Der LHG fordert daher die Gesetzgeber und Hochschulen auf, Modelle eines wissenschaftlich qualifizierten und sozial abgesicherten Teilzeitstudiums zu entwickeln.