Im letzten Jahrzehnt sind eine Vielzahl an Aufgaben auf studentische Hilfskräfte übertragen worden. Gleichzeitig wurden die billigeren studentischen Beschäftigten genutzt, um langfristige, „normale“ Beschäftigungsverhältnisse zu ersetzen. Die studentischen Beschäftigten übernehmen dabei eine Vielzahl an Aufgaben und sind aus dem universitären Betrieb nicht mehr wegzudenken. Ohne sie wäre die Arbeit an den Hochschulen nicht mehr zu bewältigen. Seit 1992 sind, mit Ausnahme Berlins, sämtliche studentische Beschäftigte von den Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes ausgeschlossen. Der Wert ihrer Arbeitsleistung wird nicht durch ein marktorientiertes System aus Angebot und Nachfrage bestimmt. Stattdessen herrscht mit den Tarif-Richtlinien der Länder ein einmaliges staatliches Diktat! Ebenso fehlt es an einer effektiven Personalvertretung. Die Auswahlkriterien bei Einstellungen sind intransparent. Teilweise drängt sich der Verdacht auf, Stellen würden nach persönlichen Sympathien und weniger nach den Leistungen der Studierenden vergeben. Auch die Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten, wie Urlaub, Entgeltfortzahlung etc. hängt bei den studentischen Beschäftigten teils sehr stark von der Willkür der professoralen Dienstherren ab. Eine Missbrauchskontrolle ist dabei nicht ersichtlich. Die studentischen Beschäftigten leisten teilweise die gleiche bzw. gleichwertige Arbeit, werden aber entgegen dem Gleichheitsgrundsatz schlechter behandelt.

Ziel:

Wir wollen eine Regelung der Arbeits- und Entgeltbedingungen durch einen freien Markt. Die Universitäten und die studentischen Beschäftigten als Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen die Bedingungen selbst aushandeln. Sie sind viel eher in der Lage, realistische und gerechte Ergebnisse auszuhandeln als die von der Finanzpolitik eingeschränkten Landeswissenschaftsminister. Die Wahrung der Rechte der studentischen Beschäftigten soll durch von den Studierenden zu bestimmendes Gremium gewährleistet werden. Letztlich sollen die studentischen Beschäftigten den anderen Beschäftigten der Hochschulen gleichgestellt werden.