Der LHG fordert den Bund auf, eine Neuregelung der Zugangsvoraussetzungen für die Öffentliche Verwaltung zu schaffen. Die jetzige Praxis soll durch ein Concours-Verfahren ersetzt werden, das den Absolventen aller Fachrichtungen den Einstieg in den Dienst in der Öffentlichen Verwaltung ermöglicht.

In der Einstellungspraxis des öffentlichen Dienstes, besonders bei Landes- und Bundesbehörden, werden Hochschulabsolventen bevorzugt, die ihr Studium mit einem Staatsexamen abgeschlossen haben. So haben vor allem Juraabsolventen im Vergleich zu Akademikern mit Magister- oder Diplomabschluss bessere Chancen auf Übernahme in den höheren Dienst.

Das Concours-Verfahren ermöglicht Chancengleichheit und macht das juristische Staatsexamen als Voraussetzung für eine Laufbahn im Dienst der Öffentlichen Verwaltung überflüssig.