1. Der LHG spricht sich gegen die von der Bundesregierung vorgeschlagene Einführung von Leistungs- bzw. Studienstandsnachweisen nach dem 2. Semester für alle Studierende aus. Diese stellen einen nicht akzeptablen Eingriff in die Studienfreiheit des Einzelnen dar. Der durch sie erzeugte Leistungsdruck wird es den Studienanfängern noch schwerer machen, sich in das Studium einzugewöhnen und wird viele Studierende aus ihrem Wunschstudium heraushalten oder -werfen.
  2. Der LHG lehnt auch die Einführung von Leistungs- bzw. Studienstandsnachweisen nach dem 2. Semester nur für BaföG-Empfänger ab. Diese würden dadurch neben den sich durch den geringen Förderungssatz ergebenden sozialen Problemen noch zusätzlich gegenüber finanziell besser gestelten Studierenden benachteiligt. Für den LHG stellt dieses Die Einführung eines „sozialen Numerus Clausus“ dar.
  3. Der LHG fordert, die Studienbedingungen an deutschen Universitäten zu verbessern; die derzeitigen Bedingungen sind extrem schlecht (überfüllte Hörsäle, wenig Professoren, schlechte Qualität der Lehre, wenig Prüfungstermine, volle Wartelisten, überfüllte Seminare); unter derartigen Umständen ist eine Beschleunigung des Studiums durch etwaige Leistungsnachweise unmöglich. Zudem läßt eine erzwungene Einengung des Studiums keine interdisziplinären Studien zu, das Studium verkommt zu einem Schmalspurstudium. Eine Beschleunigung ist nur mit Qualitätsverbesserungen der Lehre und der Studienbedingungen zu erreichen.