Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen spricht dem Abitur den alleinigen Vertretungsanspruch auf Feststellung der Studiereingangsfähigkeit ab.
Den Hochschulen müssen auch andere Zugangswege zur Verfügung stehen.

Auch Studieneinsteigern aus nicht-gymnasialen Bildungsgängen soll eine Chancengleichheit und Zugang zum Studium ermöglicht werden. Der LHG empfiehlt, Platzkontingente für diese Seiteneinsteiger zur Verfügung zu stellen. Eine selbständige und eigenverantwortliche Hochschule sollte entsprechende Auswahlverfahren selbst entwickeln und verwirklichen dürfen.

Die Hochschule sollte nach der Studieneingangsphase die Freiheit haben, über die Studienfähigkeit ihrer Studenten selbst zu entscheiden.