Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen verleiht im Zwei-Jahres-Takt den Hildegard-Hamm-Brücher-Preis für herausragende Lehre in Höhe von 1.000,- Euro Preisgeld. Mit diesem Preis sollen Nachwuchswissenschaftler im Mittelbau oder Juniorprofessoren für ihre Leistungen in der Lehre geehrt werden. Das Preisgeld wird zielgerichtet und zweckgebunden via Spenden vom Bundesvorstand eingeworben. Entsprechende Rücklagen sind im Haushalt zu bilden. Sollten die Spendeneingänge innerhalb des Zwei-Jahres-Takts eine höhere Dotierung zu lassen, ist der Bundesvorstand berechtigt, die Dotierung entsprechend in 500-Euro-Schritten zu erhöhen.

Für die Vergabe des Preises wird durch die BMV eine sechsköpfige Jury bestellt, die aus zwei LHG Mitgliedern, die weder dem Bundes- noch einem Landesvorstand angehören dürfen, aus zwei Akademikern aus den Reihen des VLA, die nicht dem Präsidium des VLA angehören dürfen, sowie aus zwei Vertrauensdozenten der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit besteht. Das Gremium ist zu 50% aus Studenten zu besetzten.
Vorschlagsrecht hat jedes Mitglied des Bundesverbandes Liberaler Hochschulgruppen.

Die Vergabe des Preises wird weiter durch das, diesem Beschluss angehängte Statut bestimmt, das die oben genannten Grundsätze aufnimmt und ergänzt.

Der Bundesvorstand wird beauftragt, nach einer Schirmherrschaft, vorzugsweise durch das Bundesbildungsministerium anzufragen.

Statut zur Preisverleihung des Hildegard-Hamm-Brücher-Preises für gute Lehre

Präambel

Zur Würdigung von Hildegard-Hamm-Brücher sowie zur Auszeichnung herausragender Leistungen in der Hochschullehre an einer deutschen Hochschule verleiht der Bundesverband liberaler Hochschulgruppen den „Hildegard-Hamm-Brücher-Preis für herausragende Lehre“. Er wird im Rahmen einer Bundesmitgliederversammlung.

1 Der Preis

Der „Hildegard-Hamm-Brücher-Preis für herausragende Lehre“ ist mit mindestens 1.000 Euro dotiert. Vergeben wird er für herausragende Leistungen in der Lehre an einer staatlichen oder privaten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland, die von einer Nachwuchswissenschaftlerin oder einem Nachwuchswissenschaftler im Mittelbau oder der Inhaberin oder dem Inhaber einer Juniorprofessur erbracht wurden. Dies kann die Umsetzung innovativer Lehrmethoden, qualitativ hochwertige Lehrveranstaltungen oder die besondere Förderung wie Forderung studentischer Beteiligung in Lehrveranstaltungen beinhalten. Die Verleihung findet alle zwei Jahre statt.

2 Vergabe

Vorschlagsrecht hat jedes Mitglied des Bundesverbandes Liberaler Hochschulgruppen. Über die Vergabe entscheidet eine Jury. Die auszuzeichnende Leistung in der Lehre hat an einer staatlichen oder privaten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erbracht worden zu sein. Bewerbungen sind ausgeschlossen. Die Preisentscheidung trifft allein und unabhängig eine Jury.

3 Bestellung und Zusammensetzung der Jury

Die Jury besteht aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern. Diese werden alle zwei Jahre im Jahr vor der Preisverleihung von der Bundesmitgliederversammlung des Bundesverbandes Liberaler Hochschulgruppen für eine Preisentscheidung gewählt. Zwei der Jury-Mitglieder entstammen dabei den Mitgliedsgruppen des Bundesverbandes, zwei Weitere den Reihen der Vertrauensdozenten der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit und die zwei anderen aus Reihen des VLA. Das Gremium ist zu 50 % aus Studenten zu besetzen. Die unmittelbare Wiederbestellung in die Jury ist nur einmal möglich.

4 Arbeit der Jury

Die Jury tritt möglichst zeitnah nach ihrer Wahl zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Sie wählt aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Sitzungen der Jury sind nicht öffentlich. Die Beratungen sind vertraulich. Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Jury-Mitglieder anwesend sind. Die Jury wählt den Preisträger bzw. die Preisträgerin. Im Falle der Stimmengleichheit gilt der Vorschlag als abgelehnt. Stimmenthaltungen sind nicht möglich. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Ablauf der Beratungen wird in Form eines Verlaufsprotokolls dokumentiert. Der Wortlaut der Begründung wird festgehalten. Nach der Entscheidung ist dem Bundesvorstand des Bundesverbandes Liberaler Hochschulgruppen die Entscheidung der Jury mitzuteilen und das Verlaufsprotokoll auszuhändigen.

5 Bekanntgabe

Der Bundesvorstand des Bundesverbandes Liberaler Hochschulgruppen teilt die Beschlüsse der Jury der Öffentlichkeit mit. Die Beschlüsse können nicht auf dem Rechtsweg angefochten werden. Die Preisverleihung erfolgt in festlicher Form.