Es ist gesetzlich zu gewährleisten, daß Hochschulwahlen zukünftig an mindestens drei Tagen abgehalten werden, sofern keine allgemeine Briefwahl stattfindet.
Es ist gesetzlich zu gewährleisten, daß Hochschulwahlen zukünftig an mindestens drei Tagen abgehalten werden, sofern keine allgemeine Briefwahl stattfindet.