1. Alle Mitgliedsgruppen werden gebeten, sich einen E-Mail-Account zuzulegen und die Adresse dem Bundesvorstand mitzuteilen.
  2. Die Landesverbände werden gebeten, einen E-Mail-Beauftragten zu benennen, der den E-Mail-Verkehr landesweit koordiniert.
  3. Der Bundesvorstand wird aufgefordert,
    1. sich eine E-Mail-Adresse zuzulegen,
    2. die E-Mail-Kommunikation zwischen den einzelnen Ländern zu koordinieren
    3. in Zusammenarbeit mit den E-Mail-Beauftragten der Landesverbände ein bundesweites Adressenverzeichnis zu erstellen, auf aktuellem Stand zu halten und an die Mitgliedsgruppen weiterzuleiten
    4. den E-Mail-Verkehr zumindest teilweise für Gruppen ohne E-Mail zu dokumentieren
    5. in einem Merkblatt zu erklären, wie man E-Mail bekommen kann