Die ZVS, die in eine „Stiftung für Hochschulzulassung“ umgewandelt wird und als Serviceagentur fungieren soll, muss ein Angebot bleiben, zu dessen Nutzung die Hochschulen nicht verpflichtet werden dürfen. Nichtsdestotrotz muss der Weg auf dem Markt frei sein für Alternativangebote, deren Nutzung den autonomen Hochschulen genauso freisteht.

Der LHG sieht die grundsätzlichen Vorteile einer zentralen Servicestelle zur Entlastung der Hochschulen und der zukünftigen Studierenden. Dennoch hilft den Hochschulen und den Studierenden nur ein qualitativ hochwertiges Angebot weiter. Ob die „Stiftung für Hochschulzulassung“ ein solches Angebot leisten kann, muss die Zukunft zeigen. Der LHG vertraut hier auf den funktionierenden Markt.

Mit der liberalen Grundüberzeugung „Privat vor Staat“ fordert der LHG das Verfahren der „Stiftung für Hochschulzulassung“, soweit wie möglich, durch Private auszugestalten. Etwa erforderliche Computersoftware ist, nach Ausschreibung, von privaten Unternehmen zu entwickeln.

Darüber hinaus fordert der LHG, die bestehenden bundesweiten Zulassungsbeschränkungen, wie etwa im Fach Medizin, sowie die festen Quoten für die Vergabe nach Abiturbestnote und Wartezeit abzuschaffen. Die Vergabe der Studienplätze soll aus Sicht des LHG zukünftig zu 100 Prozent durch die Universitäten selbst erfolgen. Stattdessen sind den Hochschulen, wo zwingend erforderlich, Kriterien für ihre Studienplatzvergabe an die Hand zu geben.