Die Bundesmitgliederversammlung fordert den Bundesvorstand auf, Konzepte zu erörtern und der BMV vorzulegen, wo und in welcher Geschäftstelle der Bundesvorstand nach dem Umzug der Regierung nach Berlin arbeitet.
Archiv der Kategorie: 14. Bundesmitgliederversammlung, Februar 1995 in Mühlheim an der Ruhr
Themen des Bundesvorstandes
Der Bundesvorstand wird beauftragt in seiner Amtszeit neben den Schwerpunkten Hochschulpolitik und studentischer Interessenvertretung ein gesellschaftlich relevantes Thema, daß einen Bezug zu Hochschule und Wissenschaft hat, schwerpunktmäßig zu bearbeiten.
Verkürzung der Studienzeiten
Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen fordert weiterhin nachdrücklich dazu auf, die notwendigen Änderungen an den Hochschulen zuzulassen, die durch das Hochschulrahmengesetz durch den Bundesgesetzgeber als Rahmen vorgegeben werden können, um eine möglichst kurze Studiendauer zu gewährleisten. Die Länder sollten in den ihnen obliegenden Regelungsfeldern zielstrebig auf die Autonomie der Hochschule hinarbeiten, da durch den einsetzenden Wettbewerb sich die Studiensituationenwangsläufig positiv verändern dürften.
Beachtung sollten vor allem finden:
- die Verbesserung der Betreuungssituation Hochschullehrer zu Studenten
- die Optimierung des Prüfungsverfahrens
- die Optimierung des Vorlesungsbetriebs
- die intensive Nutzung der den Hochschulen zur Verfügung stehenden Ressourcen, wie etwa der Bibliotheken, was nicht nur organisatorische Maßnahmen erfordert, sondern auch die Bereitschaft, zu sonst nicht üblichen Zeiten zu arbeiten, sowie schließlich auch die bessere Nutzung vorlesungsfreier Zeiten.
Der LHG fordert deshalb Bund und Länder auf, die personellen wie sachlichen Mittel für ein optimales Studium bereitzustellen und auch durch die Verbesserung der sozialen Sicherung bedürftiger Studenten ihren Beitrag zur Verbesserung der Studienbedingen zu leisten.
Einsparungen im Bundeshaushalt und Kürzungen von finanziellen Zuwendungen dürfen nicht im Bildungsbereich ansetzen.
Abschaffung der Konkordatslehrstühle
Die Konkordatslehrstühle werden abgeschafft!
Die staatlichen Hochschulen werden aufgefordert, ein generelles Theologiestudium einzurichten, welches nicht konfessionsgebunden ist.
Gremienarbeit
- Der Gesetzgeber (Bund bzw. Land) soll sicherstellen, daß Studierenden durch die Tätigkeit in den von ihm gesetzlich vorgeschriebenen Gremien (Senat, StuPa, Fachschaft, etc.) kein finanzieller Nachteil entsteht.
- Der Gesetzgeber soll Tätigkeiten in den genannten Gremien als Teil des Studiums anerkennen.
Eckdatenverordnung NRW
NRW – Eckdaten kein Vorbild gelungener Studienreform
Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen fordert Hochschulen und Landesregierungen nachdrücklich zu Studienreformmaßnahmen auf, die eine echte Liberalisierung des Studienablaufs ermöglichen, unnötigen Ballast aus den Studienordnungen entfernen und die Prüfungsorganisation vereinfachen.
Die von der Ministerin für Wissenschaft und Forschung des Lands NRW erlassene Eckdatenverordnung lehnt der LHG als einen mißlungenen Beitrag zur Studienreform ab: Erstens, weil wir die auf den Schreibtischen der Ministerialbürokratie entstandenen Eckdaten für zu bürokratisch und der realen Situation an den Fachbereichen für zu wenig angepaßt halten. Zweitens, weil wir die von der Ministerin zur Umsetzung der Eckdaten gewählte Vorgehensweise, insbesondere den äußerst knapp bemessenen Zeitrahmen bis Oktober 1995 und die Drohung mit Ersatzvornahmen, insofern für verfehlt halten, als damit selbst bei reformwilligen Professoren der Eindruck eines Oktroy entsteht, ein konstruktiver Dialog zwischen Professoren und Studenten, der unter dem sanfteren Druck einer längeren Zeitschiene und weniger bürokratischer Vorgaben durchaus mit Aussicht auf Erfolg führbar gewesen wäre, von vorneherein unmöglich gemacht wird, und die reformunwilligen Professoren geradezu heroisch auf den Klageweg getrieben werden, an dessen Ende ein gerichtlich verordnetes Scheitern der Reform als solcher stehen könnte. Da wir letzteres nicht wollen, fordern wir die Landesregierung von NRW zur Rücknahme und einer unverzüglichen Überarbeitung ihrer Eckdaten auf.
Der LHG bekräftigt darüber hinaus seine grundsätzliche Haltung, daß mit finanziellen Anreizsystemen die Reformbereitschaft der Hochschulen weitaus effektiver zu steigern ist als mit bürokratsich-dirigistischen Maßnahmen. Der LHG fordert daher alle anderen Landesregierungen im Bemühen um eine geligende Studienreform auf, dem Beispiel der NRW – Eckdaten nicht zu folgen.
Bildungsfinanzierung durch Bildungsbudgets
Angesichts überfüllter Hochschulen und immer knapper werdender Mittel sind Kosten und Finanzierung des Hochschulsystems von besonderer Aktualität.
Die Einführung von Bildungsbudgets hat den Zweck, das Prinzip der zentralen staatlichen Kontrolle der Hochschulen durch das Prinzip der dezentralen Kontrolle duch den Markt zu ersetzen und den Wettbewerb zwischen den Hochschulen um die Studierenden einzuführen.
Mit der allgemeinen Hochschulreife wird jedem Studienberechtigten von seinem Herkunfts-Bundesland ein bestimmter Betrag pro Studiengang rechnerisch zugewiesen.
Diese Budgets werden nicht auf eine bestimmte Semesterzahl kontingentiert. Sie können von der Hochschule, an der der Studierende immatrikuliert ist, bei dem Herkunfts-Bundesland eingelöst werden; sie decken nur die Kosten der Lehre ab.
Die Grundfinanzierung der Hochschulen und die Finanzierung der Forschung verbleiben am Hochschulstandort, da gerade dieser den Vorteil des Innovationspotentials der Hochschule hat.