Der LHG hat das Ziel, die Hürden abzubauen, die derzeit finanziell Schwächere oder gesellschaftlich Benachteiligte vom Studium abhalten.

Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen fordert die zuständigen Ministerien, andere Verbände sowie die Parteien, insbesondere die FDP, dazu auf, ein unbürokratisches, studierenden- und steuergerechtes Modell der Ausbildungsförderung im Hochschulbereich zu prüfen, welches wie folgt zu skizzieren wäre:

Um die aktuellen Probleme zu beheben, benötigen wir ein:

  • Unbürokratisches BAföG:
    Aktuell betreiben Bund, Länder, Universitäten und insbesondere die zuständigen Ämter bei den Studentenwerken einen ungeheuren Aufwand, um Anspruchsberechtigung, Bemessungsgrundlagen und Bedarf der einzelnen Studierenden zu prognostizieren, festzustellen und zu überprüfen, auszuzahlen, rückzufordern, zu beraten etc. Spiegelbildlich haben die Studierenden den gleichen Aufwand noch einmal. Dieser Aufwand schreckt nicht nur ab und verunsichert, sondern führt auch zu extrem hohen Kosten, die so nicht den Studierenden selbst zu Gute kommen. Eine Studentin oder ein Student muss im Vorhinein wissen, wie viel Geld sie oder er im nächsten Monat bekommt. Nur so kann sie oder er sein Studium adäquat planen und muss sich nicht doppelt finanziell absichern. Zudem kann in einem unbürokratischen System ein großer Anteil des für die Ausbildungsförderung aufgewendeten Geldes den Studierenden zu Gute kommen, statt den Verwaltungen.
  • Studierendengerechtes BAföG:
    Nicht jeder BAföG-Beziehende hat es nötig, nicht jeder, der keins bekommt, kommt alleine über die Runden. Zudem sind Studierende so vom guten Willen ihrer Eltern abhängig, die Option, die eigenen Eltern auf Unterstützung zu verklagen ergibt sich für viele nicht. Insbesondere studierwillige Jugendliche aus Familien ohne akademischen Hintergrund müssen oft mit familiären Vorbehalten bezüglich Studienwahl, oder sogar bezüglich eines Studiums überhaupt zurechtkommen. Hinzu kommt eine relative Unsicherheit in Art und Zeitpunkt der Berechnung, sodass man erst im Anschluss an einen Bezugszeitraum sicher sein kann, was man überhaupt bekommen hat. Die Berechnung ist komplett intransparent, man kann selbst nur abschätzen, ob und in welcher Höhe man gefördert wird. Unverständlich bleibt es vielen zudem, dass Erwerbslose im Studium keine staatliche Unterstützung bekommen, während sie bei Untätigkeit Transferleistungen erhalten würden. Studentinnen und Studenten sollen nicht zwingend auf ihre Eltern angewiesen sein, ohne sich während des Studiums umfänglich verschulden zu müssen. Wer studiert und so zu einer leistungsstärkeren Gesellschaft beiträgt und über progressive Steuersätze einmal künftige Generationen tragen wird, hat die materielle Unterstützung des Staates mindestens ebenso verdient wie andere Erwerbslose.
  • Steuergerechtes BAföG:
    Bis Eltern ihr Kind an den Punkt gebracht haben, an dem es ein Studium aufnimmt, haben sie bereits große Summen in dessen Ausbildung gesteckt. Wenn sie zudem in ihrem persönlichen Leistungsbewusstsein unter starken Bemühungen zu einem erträglichen Einkommen gelangt sind, zahlen sie fortan nicht nur für die Ausbildung ihrer eigenen Kinder, sondern gleichsam über ihre Steuern für das BAföG der Kinder ihrer Mitmenschen, die unter Umständen wiederum mehr Freizeit, weniger Anstrengung oder weniger Risiko haben. Insbesondere der Nachwuchs des Mittelstands wird so systematisch benachteiligt. Selbst das Sparvermögen eines Studierenden, welches gleichwohl aus eigenen Leistungen, der Rente der wohlwollenden Großmutter oder dem bewussten Verzicht auf Konsum entspringen kann, wird zu seinen Ungunsten angerechnet. Wer mehr in den Topf einzahlt, kann auch mal etwas herauskriegen, statt stets noch zusätzlich persönlich belangt zu werden. Einkommen und Vermögen sind kein Zufall, sondern in aller Regel Ergebnis persönlicher Bemühungen. Man kann aber nicht die Kinder derjenigen bestrafen, die weniger leisten, zum Einen, weil sie nicht selbst diese Entscheidung getroffen haben, zum Anderen, weil es auch zumeist keine Entscheidung ist. Eine rein Kreditfinanzierte Studienförderung für finanziell Schwächere ist somit abzulehnen. Im Gegenzug kann man aber auch diejenigen, die ohnehin einen höheren Beitrag zur Solidargemeinschaft leisten, bei der Ausbildungsförderung entlasten.
  • Wirtschaftlich sinnvolles BAföG:
    Wer gibt, darf auch im Gegenzug etwas erwarten. Wer im Studium gefördert wird, muss also auch entsprechende Studienleistungen erbringen, und dies innerhalb einer angemessenen Zeit. Sind die unflexiblen Studienpläne aktueller Studienordnungen abzulehnen, kann durch eine leistungsbasierte Ausbildungsförderung wiederum ein Anreizsystem für ein aus eigenem Willen zügiges und solides Studium sorgen.

Dem würde gerecht werden:

  • Ein vermögens- und einkommensunabhängiges BAföG:
    Wer spart, darf nicht bestraft werden. Wer es neben dem Studium hinbekommt, noch Geld zu verdienen, und so schon etwas zum Wirtschaftskreislauf beizusteuern, auch nicht. Die Zahl derjenigen, die ohne Aufwand zu Vermögen oder Einkommen gekommen sind, rechtfertigt nicht einen derart umfänglichen Apparat und eine derartige Unsicherheit, wie momentan vorhanden. Vielmehr ist durch deren Steuerleistung mehr als ihre eigene Unterstützung abgedeckt. Das BAföG muss also vermögens- und einkommensunabhängig gestaltet werden.
  • Ein Elternunabhängiges BAföG:
    Wer sich entscheidet, mehrere Jahre seines Lebens zu investieren (und zu riskieren), um nicht nur sich selbst, sondern auch Staat und Gesellschaft über den Rest der Zeit einen ideellen wie materiellen Mehrwert zu schenken, darf nicht von familiären Umständen in seinen Bestrebungen gebremst werden. Realitäten unterscheiden sich häufig von Zahlen und weniger die Höhe der Förderung als deren Unsicherheit halten von der Aufnahme eines Studiums und der Zielstrebigkeit in dessen Verfolgung ab. Zudem wird ein Staat so den Eltern gerecht, die über Jahre aufopferungsvoll ihre Kinder in die Lage versetzt haben, überhaupt erst zu studieren. Statt dass sich leistungsstarke Eltern mit den Kindern von finanziell Schwächeren solidarisieren, solidarisiert sich die ganze Gesellschaft mit ihren zukünftigen Trägerinnen und Trägern.
  • Ein funktionales BAföG:
    Das BAföG ist kein Instrument der Umverteilung, sondern soll jungen Menschen (zumindest finanziell) Bildung nach Eignung und Neigung ermöglichen. Es muss also ein Grundeinkommen sichern, welches es allen ermöglicht, ein Studium aufzunehmen. Darüber hinaus haben Studierende weiterhin die Möglichkeiten, sich regelmäßig oder in den Semesterferien etwas hinzuzuverdienen, von den Eltern zusätzlich unterstützt zu werden, oder einen Studienkredit aufzunehmen. Ausreichend ist ein Vollzuschuss von 400 Euro pro Monat, in welchem bereits das dann bei den Eltern wegfallende Kindergeld, beziehungsweise wegfallende Kinderfreibeträge enthalten sind (hier wird das Konzept noch einmal dem Prinzip gerecht, dass die Stärkeren mehr aufgeben, als die Schwächeren). Darüber hinaus gewährt
    der Staat Studierenden faire Konditionen für einen Kredit in maximal derselben Höhe. Um auch Teilzeitstudiengänge zu ermöglichen, ist in einem solchen Fall die Förderungshöhe auf 200 Euro zu begrenzen, die Höhe des Studienkredits auf 600€ zu erhöhen und die Förderungsdauer entsprechend zu verlängern. Gleichermaßen müssen Hochschulen und Kommunen veranlasst werden, im Bereich der Student Services insbesondere für finanzierbaren Wohnraum, günstiges Essen, günstige Transportkosten und umfassende Beratungsangebote zu sorgen und sich zudem um eine dem studentischen Leben gerechte Infrastruktur zu sorgen, um den Studierenden bei geringem Einkommen ein adäquates Leben zu ermöglichen. Die Auszahlung des Zuschusses wird nur fortgesetzt, solange die Studentin oder der Student die von ihr bzw. ihm zu erwartenden Leistungen erbringt. Ist dies nicht der Fall, kann der Kredit um den Teil des Zuschusses erweitert werden. Bei dieser Regelung ist nicht allzu kleinmütig zu verfahren, ein Wiedereintritt in die Förderung ist zu ermöglichen. Die Auszahlung des Zuschusses erstreckt sich nur über den ersten Studienabschnitt, also in Zukunft bis zum Bachelor, bzw. bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Wer darüber hinaus einen Master anstrebt, sollte genug Zuversicht auf eine künftige adäquate Bezahlung haben, um die Kosten dieses Studienabschnitts über Schulden zu decken. Für den Master stellt der Staat die Gewähr für faire Kredite sicher.