Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen fordert die im fzs verbliebenen Studierendenschaften auf, bei der nächsten Mitgliederversammlung die Auflösung des Verbandes zu beschließen und die finanzielle und organisatorische Abwicklung des fzs einzuleiten. Mit der Konkursmasse sind etwaige finanzielle Verpflichtung und Verbindlichkeiten zu begleichen. Nach der Abwicklung verbleibende Finanz- und Sachmittel sind einem gemeinnützigen Zweck zuzuführen.