An den deutschen Hochschulen hat das Potential im Bereich der Umweltforschung bis heute stark zugenommen. An den verschiedensten Fachbereichen an nahezu allen Hochschulen wird derzeit im Bereich umweltrelevanter Themen geforscht. Diese Forschung ist oft erfolgreich und verhilft zu neuen Erkenntnissen. Jedoch dringen die Ergebnisse dieser Forschung oft nicht bis zu den Stellen, an denen diese Ergebnisse nützlich sein könnten. Zu denken ist hier nicht nur an die Leiter jeweils anderer Forschungsprojekte, sondern auch an Bund, Land und Kommunen sowie die gewerbliche Wirtschaft.

Um diesem Mangel zu begegnen, erscheint es sinnvoll, an den Hochschulen Zentren mit entsprechendem Aufgabenbereich einzurichten, sog. Umweltforschungszentren (UFZ).

Damit diese Umweltforschungszentren dem oben genannten Mangel begegnen können, haben sie im einzelnen folgende Aufgaben zu übernehmen:

  1. Anlaufstation für die Fachbereiche der jeweiligen Hochschule: Das UFZ hat eine Anlaufstation für die verschiedenen Fachbereiche in dem Sinne zu sein, dass das UFZ an der jeweiligen Hochschule die Anfragen und Angebote der einzelnen Fachbereiche koordiniert und, sofern dieses eine Arbeitserleichterung darstellt, in einer Datenbank aufnimmt.
  2. Kooperation der Hochschulen untereinander: Die Anfragen und Angebote der Fachbereiche dürfen jedoch nicht nur intern, d.h. innerhalb der jeweiligen Hochschule, koordiniert werden, sondern müssen auch extern (zu anderen Hochschulen) koordiniert werden. Der Aufbau externer Kommunikation müsste dann von einem Fachbereich zum UFZ der einen Hochschule über das UFZ der anderen Hochschule zum jeweils anderen Fachbereich laufen. Um für die nachgefragte Aufgabe die entsprechende Partneruniversität zu finden, ist der Aufbau einer Datenbank in Betracht zu ziehen, die die benötigten Informationen enthält. Die spätere Kommunikation könnte dann direkt von Fachbereich zu Fachbereich erfolgen.
  3. Weiterentwicklung und Förderung ganzheitlicher Forschungsansätze: Viele Bereiche des Umweltschutzes verlangen zur Lösung der Probleme (z.B. Luftreinhaltung; Gewässerschutz) die Zusammenarbeit unterschiedlicher Fachbereiche. Diese Zusammenarbeit sollte vom UFZ, sofern erforderlich, zunächst eingeleitet und später so weit wie nötig koordiniert werden.
  4. Befriedigung des Transferbedarfs zu Kommunen und zur gewerblichen Wirtschaft: Damit die Forschungsergebnisse der einzelnen Fachbereiche von den Stellen berücksichtigt werden können, die umweltrelevante Entscheidungen treffen (Bund, Land, Kommunen und Wirtschaft:) müssten die UFZ die Brücke von diesen Stellen zu den Hochschulen schlagen. Auch hier erscheint der Einsatz einer Datenbank sinnvoll. Die Nachfrage nach diesen Ergebnissen erforderte dann jedoch eine angemessene Vergütung. Die Inhalte der Forschungsprojekte dürfen sich jedoch nicht an ihrer wirtschaftlichen Verwendbarkeit ausrichten.
  5. Vermittlung umweltrelevanter Aus-/Weiterbildung: Das UFZ könnte weiterhin die Grundlage zur Vermittlung einer fachübergreifenden Hochschulausbildung bilden. So erscheinen z.B. naturwissenschaftliche Kenntnisse für Juristen und Wirtschaftswissenschaftler sinnvoll. Zudem ist auch an die Bereitstellung umweltrelevanter Weiterbildung für die Wirtschaft und die Verwaltungen in Bund, Land und Kommunen zu denken. Die Wahrnehmung dieser Weiterbildungsmöglichkeit für Wirtschaft und staatliche Einrichtungen hat ebenfalls angemessen vergütet zu werden. Um den genannten Aufgaben nachkommen zu können, sind die UFZ als zentrale wissenschaftliche Einrichtungen gem. § 3 I WissHG zu errichten. Dann haben die Zentren die notwendige Eigenständigkeit, einen eigenen Finanzetat und somit weitgehende Unabhängigkeit von den Universitätsverwaltungen. Des Weiteren ist eine Geschäftsstelle einzurichten, die den Leiter und die Mitglieder bei allen Aufgaben unterstützt und zugleich Dienste wie Textverarbeitung, Dokumentation, Projektkalkulation u.ä. übernimmt. Zur Bewältigung der Aufgaben ist die Geschäftsstelle mit der erforderlichen Anzahl von Stellen für Sekretariat, Dokumentation sowie Hilfskräften auszustatten. Des Weiteren ist im Sinne einer fachgerechten Bearbeitung der Aufgaben an die Einrichtung von Stellen für Fachkräfte zu denken. Diese sind nicht notwendig von Professoren zu besetzen, denn diesen Stellen kommt kein Forschungsauftrag zu.
  6. Finanzierung der UFZ: Die Vermittlungstätigkeit von Ergebnissen und Weiterbildungsmöglichkeiten an Wirtschaft sowie Bund, Land und Kommunen wird jedoch nicht so ertragreich sein, dass damit ein gesamtes UFZ finanziert werden könnte, so dass zur Finanzierung der UFZ nur eine Kombination aus Landesmitteln und Vermittlungseinnahmen in Betracht kommt. Der LHG fordert die Hochschulen auf, oben beschriebene Umweltforschungszentren einzurichten. Die Bundesländer werden aufgefordert, die notwendigen finanziellen Mittel zur Einrichtung der Zentren zur Verfügung zu stellen.
  7. In Abstimmung mit den lokalen Gegebenheiten an der Universität sollten die UFZ zu selbständigen interdisziplinären Forschungseinheiten ausgebaut werden können.