In Anbetracht der weiterhin problematischen Situation von Studierenden mit Kind(ern) fordert der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen:

  1. Die Bundesregierung soll für einen Ausgleich der Benachteiligungen sorgen, die für Studierende mit Kind(ern) durch die Einführung des Elterngeldes im Jahr 2006 entstanden sind. Der im letzten Jahr durch die BAföG-Novelle eingeführte Kinderbetreuungszuschlag kann diese, besonders vor dem Hintergrund verschärfter Rückzahlungsmodalitäten, nicht kompensieren.
  2. Bund und Länder und Kommunen sollen dafür sorgen, dass für Studierende mit Kind(ern) ausreichend kostengünstige Betreuungsmöglichkeiten, besonders im Bereich der Kinderkrippen, zur Verfügung gestellt werden. Dabei ist besonders auf die speziellen Bedürfnisse von Studierenden, z.B. Teilzeitbetreuung, zu achten. Betreuungsangebote von Studierendenschaften können nur als Kompensation für die Unfähigkeit des Staates dienen, das gesellschaftliche Umfeld in einer Art und Weise zu gestalten, in der sich die Gründung einer Familie und das erfolgreiche Hochschulstudium unproblematisch verbinden lassen.
  3. Die Universitäten sollen für Erleichterung für Studierende mit Kind(ern) im universitären Alltag sorgen. So sind in großen Hörsaalgebäuden Räume zur Verfügung zu stellen in denen Kinder ungestört gewickelt und gefüttert werden können. Zudem sollten Ausnahmeregelungen bei Prüfungsfristen, Freischussregelungen und Gebühren im Sinne der Hochschule sein.
  4. Die Studentenwerke sollen ihre Anstrengungen bei der Unterstützung von Studierenden mit Kind(ern) weiter verstärken. Besonders bei der Bereitstellung von Wohnheimsplätzen, die speziell auf die Bedürfnisse von Studieren den ausgelegt sind. Langfristig müssen die freien Universitäten selbst entscheiden, ob sie solche Angebote direkt zur Verfügung stellen oder an externe Dienstleister auslagern.