Im Rahmen des geforderten Wettbewerbs und stärkeren Profilierung der Hochschulen untereinander begrüßt der LHG die Möglichkeiten der Hochschulen, sich einen Teil ihrer Studierenden selbst auszusuchen. Der LHG fordert aber, daß weiterhin mindestens 50% der Studienplätze an einer Hochschule über das bisherige System Abiturnote/ Wartezeit vergeben werden. Um wirklich einen Wettbewerb zu ermöglichen, muß die Ausgestaltung den einzelnen Hochschulen in Eigenregie überlassen bleiben. Einzig eine Zulassung aufgrund einer gewichteten Abiturnote /z.B. Durchschnitt aus Abiturnote und Deutschnote für entsprechende Studiengänge) leht der LHG ab. Dieses Verfahren ist auf alle Fächer anzuwenden. Die ZVS ist im Zuge der Dezentralisierung und Kompetenzabgabe an die Hochschulen abzuschaffen.